Rechtsprechung
VGH Bayern, 17.08.2001 - 23 ZB 01.1553 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Bayern, 30.11.2023 - 20 B 22.2100
Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen für eine Wasserversorgungsanlage
An der Auffassung, dass es ausreicht, dass der Beitragsgläubiger ohne besondere Schwierigkeiten den Sachverhalt selbst feststellen kann (…BayVGH, U.v. 17.11.2022 - 20 B 19.1852 - juris Rn. 18; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4) wird insoweit nicht mehr festgehalten.Insoweit wird an der Auffassung, dass es ausreicht, dass der Beitragsgläubiger ohne besondere Schwierigkeiten den Sachverhalt selbst feststellen kann (BayVGH, U. v. 17.11.2022 - 20 B 19.1852 - juris Rn 18; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4), nicht mehr festgehalten.
- VGH Bayern, 18.07.2017 - 20 ZB 16.624
Zum Beginn der Verjährungsfrist hinsichtlich einer Beitragsschuld
Denn maßgeblich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die positive Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des fraglichen Verwaltungsakts berufenen Amtswalters (…BayVGH, B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 -, juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4 unter Verweis u.a. auf Großer Senat BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84, GrSen 2/84 - NJW 1985, 819). - VGH Bayern, 17.11.2022 - 20 B 19.1852
Erhebung eines Herstellungsbeitrags für den Anschluss an die öffentliche …
Eine Behörde erlangt dann positive Kenntnis von Tatsachen, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des Verwaltungsaktes berufene Beamte oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsaktes berufener Amtswalter die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen feststellt (BayVGH, B.v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris;… B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4 unter Verweis u.a. auf Großer Senat BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84, GrSen 2/84 - NJW 1985, 819).
- VGH Bayern, 10.09.2018 - 20 ZB 17.1525
Doppelgarage als unselbstständiges Nebengebäude
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für den Beginn der Verjährung nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4b) cc) 1. Spiegelstrich KAG die positive Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des fraglichen Verwaltungsakts berufenen Amtswalters vom Abschluss der Maßnahme entscheidend (BayVGH, B. v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris;… B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4 unter Verweis u.a. auf Großer Senat BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84, GrSen 2/84 - NJW 1985, 819). - VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 8 K 19.510
Herstellungsbeiträge für Neubau einer Elektrowerkstatt - Anlaufhemmung der …
Maßgeblich hierfür ist die positive Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des fraglichen Verwaltungsakts berufenen Amtswalters (…BayVGH, B.v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris Rn. 5 m.w.N.;… B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4). - VG München, 20.10.2016 - M 10 K 15.1246
Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags für Wasser- und Abwassereinrichtungen
Nach der Rechtsprechung erlangt eine Behörde positive Kenntnis von Tatsachen, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass berufene Beamte oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung berufener Amtswalter die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen feststellt (BayVGH, B. v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris m. w. N.; BayVGH U. v. 10.12.2007 - 23 B 07.1974 - juris; VG München, U. v. 4.3.2011 - M 10 K 09.5883 - juris). - VG München, 07.11.2016 - M 10 S 16.3383
Zum Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsanlage wegen eines Dachgeschossausbaus
Nach der Rechtsprechung erlangt eine Behörde positive Kenntnis von Tatsachen, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass berufene Beamte oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung berufener Amtswalter die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen feststellt (BayVGH, B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris m.w.N.; BayVGH U.v. 10.12.2007 - 23 B 07.1974 - juris; VG München, U.v. 4.3.2011 - M 10 K 09.5883 - juris).