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   VGH Bayern, 17.08.2001 - 23 ZB 01.1553   

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https://dejure.org/2001,57164
VGH Bayern, 17.08.2001 - 23 ZB 01.1553 (https://dejure.org/2001,57164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.08.2001 - 23 ZB 01.1553 (https://dejure.org/2001,57164)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. August 2001 - 23 ZB 01.1553 (https://dejure.org/2001,57164)
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Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Bayern, 30.11.2023 - 20 B 22.2100

    Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen für eine Wasserversorgungsanlage

    An der Auffassung, dass es ausreicht, dass der Beitragsgläubiger ohne besondere Schwierigkeiten den Sachverhalt selbst feststellen kann (BayVGH, U.v. 17.11.2022 - 20 B 19.1852 - juris Rn. 18; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4) wird insoweit nicht mehr festgehalten.

    Insoweit wird an der Auffassung, dass es ausreicht, dass der Beitragsgläubiger ohne besondere Schwierigkeiten den Sachverhalt selbst feststellen kann (BayVGH, U. v. 17.11.2022 - 20 B 19.1852 - juris Rn 18; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4), nicht mehr festgehalten.

  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 20 ZB 16.624

    Zum Beginn der Verjährungsfrist hinsichtlich einer Beitragsschuld

    Denn maßgeblich ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die positive Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des fraglichen Verwaltungsakts berufenen Amtswalters (BayVGH, B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 -, juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4 unter Verweis u.a. auf Großer Senat BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84, GrSen 2/84 - NJW 1985, 819).
  • VGH Bayern, 17.11.2022 - 20 B 19.1852

    Erhebung eines Herstellungsbeitrags für den Anschluss an die öffentliche

    Eine Behörde erlangt dann positive Kenntnis von Tatsachen, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des Verwaltungsaktes berufene Beamte oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsaktes berufener Amtswalter die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen feststellt (BayVGH, B.v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris; B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4 unter Verweis u.a. auf Großer Senat BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84, GrSen 2/84 - NJW 1985, 819).
  • VGH Bayern, 10.09.2018 - 20 ZB 17.1525

    Doppelgarage als unselbstständiges Nebengebäude

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist für den Beginn der Verjährung nach Art. 13 Abs. 1 Nr. 4b) cc) 1. Spiegelstrich KAG die positive Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des fraglichen Verwaltungsakts berufenen Amtswalters vom Abschluss der Maßnahme entscheidend (BayVGH, B. v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris; B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4 unter Verweis u.a. auf Großer Senat BVerwG, B.v. 19.12.1984 - GrSen 1/84, GrSen 2/84 - NJW 1985, 819).
  • VG Augsburg, 02.03.2021 - Au 8 K 19.510

    Herstellungsbeiträge für Neubau einer Elektrowerkstatt - Anlaufhemmung der

    Maßgeblich hierfür ist die positive Kenntnis des nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass des fraglichen Verwaltungsakts berufenen Amtswalters (BayVGH, B.v. 18.7.2017 - 20 ZB 16.624 - juris Rn. 5 m.w.N.; B.v. 19.11.2011 - 20 ZB 11.1339 - juris Rn. 2; B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris Rn. 4).
  • VG München, 20.10.2016 - M 10 K 15.1246

    Nacherhebung eines Herstellungsbeitrags für Wasser- und Abwassereinrichtungen

    Nach der Rechtsprechung erlangt eine Behörde positive Kenntnis von Tatsachen, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass berufene Beamte oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung berufener Amtswalter die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen feststellt (BayVGH, B. v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris m. w. N.; BayVGH U. v. 10.12.2007 - 23 B 07.1974 - juris; VG München, U. v. 4.3.2011 - M 10 K 09.5883 - juris).
  • VG München, 07.11.2016 - M 10 S 16.3383

    Zum Herstellungsbeitrag zur Entwässerungsanlage wegen eines Dachgeschossausbaus

    Nach der Rechtsprechung erlangt eine Behörde positive Kenntnis von Tatsachen, die den Erlass eines Verwaltungsaktes rechtfertigen, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zum Erlass berufene Beamte oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung berufener Amtswalter die den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Tatsachen feststellt (BayVGH, B.v. 17.8.2001 - 23 ZB 01.1553 - juris m.w.N.; BayVGH U.v. 10.12.2007 - 23 B 07.1974 - juris; VG München, U.v. 4.3.2011 - M 10 K 09.5883 - juris).
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